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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1962 - V C 84.61   

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https://dejure.org/1962,348
BVerwG, 04.04.1962 - V C 84.61 (https://dejure.org/1962,348)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1962 - V C 84.61 (https://dejure.org/1962,348)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1962 - V C 84.61 (https://dejure.org/1962,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für die zeitweise Beschlagnahme einer Wohnung von der amerikanischen Besatzungsmacht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Geltendmachung einer weiteren Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Erforderlichkeit der Stellung eines Antrags nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abgeltungsgesetz § 59

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 109
  • NJW 1962, 1692
  • MDR 1962, 675
  • DVBl 1962, 639
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 147/59

    Finanzvertrag; triftiger Grund

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1962 - V C 84.61
    In seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1960 (NJW 1961, 310) heißt es: "Wer einen in Rechtsdingen Unerfahrenen beauftragt, seine Rechte in einem ersichtlich schwierigen Verfahren wahrzunehmen, darf sich nicht wundern, wenn der Bevollmächtigte versagt, und muß sich diesen Verstoß gegen sein eigenes Interesse und das erkennbare Interesse der anderen Seite im Rahmen des Schuldverhältnisses entgegenhalten lassen.".
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    In diesem Zusammenhang kann ferner von Bedeutung sein, ob der Revisionsbeklagte, weil er keinen Rechtsanwalt oder zugelassenen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung seiner Interessen vor den Ausgleichsbehörden bestellt hat, nicht das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Erledigung seiner Rechtsgelegenheit in Kauf genommen hat (vgl. Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 84.61 - [BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]]).
  • BVerwG, 26.08.1965 - II C 153.62

    Rechtsmittel

    Das persönliche Verschulden der Klägerin an der Fristversäumnis würde in diesem Falle schon deswegen zu verneinen sein, weil sie darauf vertrauen durfte, daß der Sachbearbeiter des Verbandes der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner e.V. über die hier in Betracht kommenden Rechtsvorschriften und Ansprüche hinreichend unterrichtet sei und daß er ihr nach Darlegung des Sachverhalts alle zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Maßnahmen nahegelegt habe (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 34.63 - [DÖV 1965 S. 250, LS, mit Hinweis auf BVerwGE 14, 109 ff. [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]] undvom 9. November 1961 - BVerwG VIII C 429.59 - [JR 1963 S. 76]).

    Das Verschulden des S. wäre der Klägerin anzurechnen, wenn sie diesem auch bezüglich der Wahrung ihrer Ansprüche aus dem Gesetz zu Artikel 131 GG schon vor Ablauf der Ausschlußfrist eine Vollmacht erteilt hätte; dies ergibt sich aus dem Wesen des Vertretungsverhältnisses sowie aus dem Umstand, daß Artikel II Abs. 10 Unterabsatz a Satz 3 des Zweiten Änderungsgesetzes/G 131 in der hier einschlägigen Fassung des Dritten Änderungsgesetzes/G 131 keine Anhaltspunkte dafür bietet, daß allein auf das Verhalten des Vertretenen abzustellen sei (vgl. hierzu BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61] [110]).

  • BVerwG, 13.02.1975 - V C 28.73

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berücksichtigung

    Wenn bei der Unklarheit der besatzungsrechtlichen Maßnahmen und der entschädigungsrechtlichen Voraussetzungen die Landesbehörden die Gesamtschadensregulierung gegenüber der Besatzungsmacht in die Hand genommen haben, durfte sich auch die Klägerin darauf verlassen, daß sie verfahrensrechtlich weiter nichts zu veranlassen habe (vgl. BVerwGE 11, 156; 14, 109 [112]).
  • BVerwG, 19.03.1964 - V B 6.64

    Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen einer Beschwerdebegründung -

    Wer sich an einen Rechtsanwalt wendet, muß sich auf dessen Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten auch verlassen können (vgl. BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]).
  • BVerwG, 19.02.1964 - V C 34.63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach dem Abgeltungsgesetz - Geltendmachung

    Dies gilt aber nur, wenn der Prozeßbevollmächtigte ein Rechtsanwalt ist oder wenigstens eine in bezug auf die spezielle Rechtsmaterie rechts- oder sachkundige Person (vgl. Urteil vom 4. April 1962 [BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]]).
  • BVerwG, 18.01.1963 - V B 123.62

    Nichtzulassung der Revision - Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbG) -

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 4. April 1962 (BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]) entschieden, daß im Verwaltungsverfahren nach dem Abgeltungsgesetz bei Versäumung einer Frist zwar das Verschulden eines Vertreters dem Antragsteller nicht zuzurechnen ist, daß dem Antragsteller aber insofern ein eigenes Verschulden zur Last gelegt werden kann, als er die erforderliche Sorgfalt nicht bei der Auswahl und Überwachung seines Vertreters angewendet hat.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1962 - V B 76.61   

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BVerwG, 11.05.1962 - V B 76.61 (https://dejure.org/1962,676)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1962 - V B 76.61 (https://dejure.org/1962,676)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1962 - V B 76.61 (https://dejure.org/1962,676)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1692
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Der Senat ist durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2005, der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abzuhelfen, Gericht der Hauptsache geworden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962 - BVerwG 5 B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32, vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 134.93 - InfAuslR 1994, 395 und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 VR 13.02 - nicht veröffentlicht).

    Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts als Gericht der Hauptsache wird jedoch auch durch einen verfrühten Nichtabhilfebeschluss begründet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962, a.a.O. und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125, jeweils zu einer Nichtabhilfeentscheidung auf eine formfehlerhafte Beschwerde).

  • OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einlegungsort; Wiedereinsetzungsantrag;

    V B 76/61 -, NJW 1962, 1692 und BVerfG, Beschl. v. 3. November 1983 - 2 BvR 735/82 -, juris Rn. 14 f.) mit der Erwägung, das Oberverwaltungsgericht habe sich im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits mit der Angelegenheit befasst und sei das "sachnähere Gericht für den eigentlichen Berufungszulassungsantrag" (S. 2 des klägerischen Schriftsatzes v. 9. März 2021), dem das Verwaltungsgericht ohnehin nicht abhelfen könne, sieht der Senat auch im Zusammenhang mit der Verbindung von Zulassungs- und Wiedereinsetzungsantrag keine Grundlage.

    Unabhängig davon ist die vorgenannte Entscheidung durch den nachfolgenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1962 - V B 76.01 -, NJW 1962, 1692, überholt, wonach eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags "zwingend" bei dem Gericht einzulegen ist, dessen Entscheidung angefochten werden soll, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag berufen ist.

    Hinsichtlich des unzutreffend bestimmten Einlegungsorts für den nachgeholten Antrag auf Zulassung der Berufung scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums schon deshalb aus, weil auch die vom Kläger im Schriftsatz vom 9. März 2011 zitierte Kommentierung (W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke a. a. O., § 60 Rn. 34) auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1962, NJW 1962, 1692, Bezug nimmt, diesen aber unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1961 (BVerwGE 11, 322, 323) als "zu weitgehend" ablehnt.

  • BVerwG, 30.12.2016 - 10 B 4.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Ist ein solcher Ausnahmefall nicht gegeben, verbleibt es bei der durch die Nichtabhilfeentscheidung begründeten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962 - 5 B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32 und vom 24. Juli 1997 - 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25).
  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97

    Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht

    Damals wie heute läßt sich hiergegen nicht einwenden, durch den Nichtabhilfebeschluß des Ausgangsgerichts sei die Sache beim Bundesverwaltungsgericht anhängig geworden und die Zuständigkeit auch hinsichtlich der Begründung der Beschwerde auf dieses übergegangen (vgl. dagegen schon BVerwG, Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG V B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32 = NJW 1962, 1692).
  • BVerwG, 11.10.1978 - 4 B 125.78

    Anspruch auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage -

    Zuständig ist das Gericht der Hauptsache, im vorliegenden Verfahren das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 und 6 VwGO auch schon während des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde annimmt (vgl. z. B. Beschluß vom 14. Oktober 1969 - BVerwG VIII CB 68.69 -) sobald das Tatsachengericht gemäß § 132 Abs. 5 Satz 1 VwGO entschieden hat, daß es der Nichtzulassungsbeschwerde nicht abhelfe (vgl. dazu Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG V B 76.61 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 18.07.1973 - III B 1.73

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlerhafter Belehrung über die gegen dieses Urteil

    Dieses Ergebnis weicht nicht im Sinne des § 11 Abs. 3 VwGO von dem Beschluß des V. Senats vom 11. Mai 1962 - BVerwG V B 76.61 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32) ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2018 - 13 A 2953/17
    Dies bejahend BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1961 - III ER 414.60 -, BVerwGE 11, 322, 323 = BeckRS 9998, 158690; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblattsammlung, Stand Juni 2017, § 60, Rn. 67 m. N.; offenlassend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2008 -11 S 2915/07 -, juris, Rn. 28; ver-neinend BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1962 - V B 76.61 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32 = BeckRS 9998, 114915.
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